Kircheneintritt

Evangelisch werden – wie geht das bei uns?

Wenn Sie noch nicht getauft sind, finden Sie die Informationen unter Erwachsenentaufe.

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen Sie bei uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem Pfarrer.
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Nach gutem kirchlichen Brauch wird der Kircheneintritt durch Teilnahme am heiligen Abendmahl besiegelt. Dies kann ganz nach Ihrem Wunsch öffentlich oder auch in aller Stille ohne Bekanntgabe geschehen. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer.

Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit dem Pfarrer mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen. Außerdem können Sie für den Kirchenvorstand kandidieren.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Mit der Mitgliedschaft in unserer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Die Tür für einen Wiedereintritt in die Kirche steht jederzeit offen. Bild: © Laura Hafner